Trennen sich zwei Partner, so lässt sich Streit meist nicht vermeiden. Das Ergebnis langwieriger Auseinandersetzung ist, dass neben viel Zeit und Geldaufwand, auch die Nerven bei allen Beteiligten blank liegen. Erfahrungsgemäß nimmt die Problematik zu, wenn noch gemeinsame Kinder vorhanden sind.
Im Einzelfall kann hier durch die richtige Beratung zur rechten Zeit viel Streit vermieden werden. Es ist mir ein besonderes Bedürfnis und Ausdruck familienrechtlicher Professionalität, meine Tätigkeit individuell auf den jeweiligen Fall abzustimmen und dabei zusammen mit Ihnen einvernehmliche Lösungen zu finden - wo immer dies möglich ist. Dieses Vorgehen erspart dem Mandanten oft nicht nur erhebliche Kosten sondern auch Zeit und Nerven.
Dabei decke ich die gesamte Bandbreite familienrechtlicher Problematiken ab:

  • Ehescheidung
  • Bei der Erstellung von Eheverträgen und Partnerschaftsverträgen bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
  • Bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Unterhalt
  • Zugewinn
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Sorgerecht etc.
  • Beratung bei Eheverträgen / (Lebens-) Partnerschaftsverträgen

Hierbei beraten wir gerne auch binationale Ehen, also Ehen bei denen ein Ehepartner kein deutscher Staatsangehöriger ist.