Arbeitsrecht Rechtsanwältin in Landsberg am Lech

Fachanwältin für Arbeitsrecht Doris Pinkus

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwältin Doris Pinkus Sie kompetent in allen Fragen rund um Ihr Arbeitsverhältnis.

Ob Kündigung, Abmahnung, befristeter Arbeitsvertrag, ausstehendes Gehalt oder Streit über Ihren Urlaubsanspruch: Wir prüfen Ihre rechtliche Situation, zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf und setzen uns engagiert für Ihre Interessen ein.

  • Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Beratung und Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
  • Persönliche und lösungsorientierte Betreuung

Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei auf. Wir hören Ihnen zu und wir finden eine Lösung!

Rufen Sie uns an:

08191 657 574 0

Beratung & Vertretung im Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis vom Rechtsanwalt

Kündigung und Kündigungsschutz

Eine Kündigung kann für Arbeitnehmer weitreichende berufliche und finanzielle Folgen haben. Lassen Sie daher frühzeitig prüfen, ob die Kündigung wirksam ist und wie Sie darauf reagieren sollten.
Wir unterstützen Sie unter anderem bei:

  • Prüfung ordentlicher und außerordentlicher Kündigungen
  • Erhebung einer Kündigungsschutzklage
  • Verhandlungen über Abfindungen und Aufhebungsverträge.
  • Besonderem Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung oder Schwangerschaft
  • Fehlern bei der Anhörung des Betriebsrats
  • Änderungskündigungen
  • Freistellung und Arbeitszeugnis

Nach Zugang einer Kündigung bleibt häufig nur wenig Zeit: Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht erhoben werden. Warten Sie deshalb nicht zu lange und lassen Sie die Kündigung zeitnah prüfen.

Anwalt für Arbeitgeber in Landsberg am Lech

Arbeitsvertrag, Befristung und Entgelt

Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Unklare oder unwirksame Vertragsklauseln können ebenso zu Konflikten führen wie eine Befristung oder eine nicht ordnungsgemäße Vergütung.
Wir beraten und vertreten Sie bei:

  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Befristeten Arbeitsverträgen
  • Prüfung der Wirksamkeit einer Befristung
  • Entfristungsklagen
  • Ausstehendem Arbeitsentgelt
  • Überstundenvergütung
  • Sonderzahlungen, Provisionen und Prämien
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Auch bei einer möglicherweise unwirksamen Befristung müssen gesetzliche Fristen beachtet werden. Eine Entfristungsklage ist grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des Arbeitsvertrags zu erheben.

Anwalt für kollektives Arbeitsrecht in Landsberg am Lech

Abmahnung, Urlaub und weitere Konflikte

Nicht jeder Streit am Arbeitsplatz führt unmittelbar zu einer Kündigung. Dennoch können eine Abmahnung, verweigerter Urlaub oder andere Konflikte erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben.
Wir helfen Ihnen bei:

  • Prüfung und Entfernung unberechtigter Abmahnungen
  • Urlaubsansprüchen und verweigertem Urlaub
  • Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung
  • Versetzung und Änderung der Arbeitsbedingungen
  • Konflikten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Erstellung und Prüfung von Arbeitszeugnissen
  • Durchsetzung und Abwehr arbeitsrechtlicher Ansprüche

Sie benötigen eine Rechtsanwältin für Arbeitsrecht? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Frau Rechtsanwältin Doris Pinkus unterstützt Sie kompetent und unkompliziert bei Fragen und Problemen im Arbeitsrecht. Lassen Sie Ihre rechtliche Situation frühzeitig prüfen und erfahren Sie, welche Handlungsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.

  • Ersteinschätzung vom Anwalt
  • Schneller Rückruf + Terminvergabe




    Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht in Landsberg am Lech

    Doris Pinkus

    Fachanwältin für Arbeitsrecht

    Fachanwältin für Arbeitsrecht

    Als Fachanwältin für Arbeitsrecht verfügt Rechtsanwältin Doris Pinkus über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Arbeitsrecht. Sie berät und vertritt Sie fundiert bei sämtlichen rechtlichen Fragen rund um Ihr Arbeitsverhältnis.

    Persönliche und verständliche Beratung

    Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen können die berufliche Existenz und die persönliche Lebensplanung erheblich beeinflussen. Deshalb nimmt sich Rechtsanwältin Doris Pinkus Zeit für Ihre Situation, erklärt Ihnen die rechtlichen Zusammenhänge verständlich und zeigt Ihnen realistische Handlungsmöglichkeiten auf.

    Konsequente Interessenvertretung

    Gemeinsam mit Ihnen entwickelt Rechtsanwältin Doris Pinkus eine Strategie, die zu Ihren Zielen und Ihrer persönlichen Situation passt. Dabei steht eine möglichst schnelle und wirtschaftlich sinnvolle Lösung im Mittelpunkt. Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, vertritt sie Ihre Interessen konsequent vor dem Arbeitsgericht.

    Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch. Wir freuen uns auf Sie!

    So kommen Sie zu Ihrem Recht

    Erstgespräch

    Im Rahmen einer qualifizierten Ersteinschätzung besprechen wir Ihre Situation und prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. Dabei informieren wir Sie auch darüber, welche Kosten mit einer Beauftragung verbunden sein können.

    Bringen Sie zum Termin nach Möglichkeit alle wichtigen Unterlagen mit – beispielsweise Ihren Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Abmahnungen, Lohnabrechnungen oder den bisherigen Schriftverkehr.

    Beauftragung

    Nach der Prüfung Ihres Falls entwickeln wir gemeinsam die passende Strategie. Je nach Ausgangslage kann dies eine außergerichtliche Verhandlung, die Geltendmachung Ihrer Ansprüche oder ein gerichtliches Verfahren vor dem Arbeitsgericht sein.

    Während des gesamten Verfahrens behalten wir wichtige Fristen für Sie im Blick und informieren Sie verständlich über die nächsten Schritte.

    Lösung

    Unser Ziel ist es, Ihre arbeitsrechtliche Angelegenheit rechtssicher, zügig und in Ihrem Interesse zu klären. Dabei berücksichtigen wir neben der rechtlichen Situation auch die wirtschaftlichen und persönlichen Folgen der jeweiligen Entscheidung.

    Häufige Fragen im Arbeitsrecht

    Wann sollte ich mich nach einer Kündigung an eine Fachanwältin für Arbeitsrecht wenden?

    Am besten lassen Sie eine Kündigung unmittelbar nach deren Zugang prüfen. Wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren möchten, muss eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.

    Habe ich nach einer Kündigung automatisch Anspruch auf eine Abfindung?

    Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht bei jeder Kündigung. Eine Abfindung kann sich jedoch aus einem Sozialplan, einem Aufhebungsvertrag, einem gerichtlichen Vergleich oder besonderen gesetzlichen Voraussetzungen ergeben. Häufig wird im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens über eine Abfindung verhandelt.

    Kann ich gegen eine Abmahnung vorgehen?

    Ja. Ist eine Abmahnung inhaltlich falsch, unverhältnismäßig oder formell fehlerhaft, kann unter Umständen ihre Entfernung aus der Personalakte verlangt werden. Ob eine Gegendarstellung, eine außergerichtliche Aufforderung oder ein gerichtliches Vorgehen sinnvoll ist, sollte anhand des Einzelfalls entschieden werden.

    Wann ist ein befristeter Arbeitsvertrag unwirksam?

    Eine Befristung kann beispielsweise unwirksam sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht eingehalten wurden, ein erforderlicher Sachgrund fehlt oder bei einer Verlängerung weitere Vertragsbedingungen verändert wurden. Ob eine Befristung wirksam ist, hängt von den konkreten Umständen des Arbeitsverhältnisses ab.

    Was bedeutet besonderer Kündigungsschutz?

    Bestimmte Personengruppen genießen einen besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz. Dazu gehören unter anderem schwerbehinderte Menschen sowie Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft und für einen bestimmten Zeitraum nach der Entbindung. Eine Kündigung ist in diesen Fällen regelmäßig nur unter zusätzlichen Voraussetzungen und teilweise erst nach Zustimmung einer zuständigen Behörde möglich.

    Muss der Betriebsrat vor einer Kündigung angehört werden?

    Besteht im Unternehmen ein Betriebsrat, muss dieser grundsätzlich vor jeder Kündigung angehört werden. Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die maßgeblichen Kündigungsgründe zu informieren. Eine ohne ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung kann unwirksam sein.

    Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber mein Gehalt nicht zahlt?

    Zunächst sollte geprüft werden, welche Vergütungsansprüche bestehen und ob arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen beachtet werden müssen. Offene Entgeltansprüche können außergerichtlich geltend gemacht und erforderlichenfalls vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden. Da Ausschlussfristen teilweise sehr kurz sind, empfiehlt sich ein zeitnahes Vorgehen.

    Darf mein Arbeitgeber meinen Urlaub ablehnen?

    Arbeitgeber müssen die Urlaubswünsche ihrer Beschäftigten grundsätzlich berücksichtigen. Eine Ablehnung kann jedoch möglich sein, wenn dringende betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben. Ob die Ablehnung rechtmäßig ist, muss im Einzelfall geprüft werden.