Rechtsanwältin Doris Pinkus berät und vertritt Sie bei rechtlichen Fragen rund um Ihr Unternehmen, Ihre geschäftlichen Verträge und Ihre Beteiligung an einer Gesellschaft.
Ob Unternehmensgründung, Gesellschaftsvertrag, offene Forderungen oder Streit zwischen Gesellschaftern: Wir prüfen Ihre rechtliche Situation, zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf und setzen uns engagiert für Ihre Interessen ein.
Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei auf. Wir hören Ihnen zu und erarbeiten gemeinsam eine passende Lösung!
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Beratung & Vertretung im Handels- und Gesellschaftsrecht
Unternehmensgründung und Gesellschaftsverträge
Wer ein Unternehmen gründet oder gemeinsam mit anderen führt, sollte die rechtlichen Grundlagen frühzeitig klären. Die Wahl der Rechtsform und ein durchdachter Gesellschaftsvertrag helfen dabei, Verantwortlichkeiten festzulegen und spätere Konflikte zu vermeiden.
Wir unterstützen Sie unter anderem bei:
- Rechtlichen Fragen zur Wahl der Rechtsform
- Vorbereitung einer Unternehmensgründung
- Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen
- Anpassung bestehender gesellschaftsvertraglicher Regelungen
- Vereinbarungen zu Geschäftsführung und Vertretung
- Regelungen zur Gewinnverteilung und Beschlussfassung
- Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern
Klare Vereinbarungen schaffen eine verlässliche Grundlage für die Zusammenarbeit. Dabei sollten auch mögliche Veränderungen berücksichtigt werden – etwa der Verkauf einer Beteiligung oder das Ausscheiden eines Gesellschafters.
Geschäftsverträge und offene Forderungen
Geschäftliche Verträge bilden die Grundlage vieler unternehmerischer Entscheidungen. Unklare Regelungen, ausbleibende Zahlungen oder Streit über vereinbarte Leistungen können den Betriebsablauf belasten und erhebliche finanzielle Folgen haben.
Wir beraten und vertreten Sie bei:
- Prüfung und Gestaltung geschäftlicher Verträge
- Liefer- und Dienstleistungsvereinbarungen
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Fragen zu Leistungsumfang und Zahlungsbedingungen
- Vertragsverletzungen und Leistungsstörungen
- Durchsetzung offener Forderungen
- Abwehr unberechtigter Zahlungsansprüche
- Beendigung bestehender Vertragsverhältnisse
Lassen Sie wichtige Vereinbarungen möglichst vor der Unterzeichnung prüfen. Bei Streitigkeiten sollten vertragliche Fristen und die Verjährung möglicher Ansprüche frühzeitig berücksichtigt werden.
Gesellschafterstreit und Geschäftsführung
Unterschiedliche Vorstellungen über die Führung eines Unternehmens können zu ernsthaften Konflikten führen. Häufig geht es dabei um Mitspracherechte, die Verwendung von Gewinnen oder die Frage, wie eine weitere Zusammenarbeit möglich ist.
Wir helfen Ihnen bei:
- Konflikten zwischen Gesellschaftern
- Streit über Geschäftsführung und Unternehmensentscheidungen
- Auskunfts- und Informationsrechten
- Vorbereitung und Prüfung von Gesellschafterbeschlüssen
- Fragen zur Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern
- Geschäftsführeranstellungsverträgen
- Ausscheiden und Abfindung von Gesellschaftern
- Durchsetzung und Abwehr gesellschaftsrechtlicher Ansprüche
Sie benötigen eine Rechtsanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht? Jetzt Kontakt aufnehmen!
Frau Rechtsanwältin Doris Pinkus unterstützt Sie bei rechtlichen Fragen und Konflikten im unternehmerischen Alltag. Lassen Sie Ihre Verträge, Ihre gesellschaftsrechtliche Situation oder bestehende Ansprüche frühzeitig prüfen und erfahren Sie, welche Handlungsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.
Ihre Rechtsanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht in Landsberg am Lech
Rechtliche Begleitung für Ihr Unternehmen
Rechtsanwältin Doris Pinkus berät und vertritt Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer bei handels- und gesellschaftsrechtlichen Anliegen. Ob Sie eine geschäftliche Vereinbarung vorbereiten, bestehende Verträge prüfen lassen oder Unterstützung in einem Konflikt benötigen: Ihre Ziele und die konkrete Situation bilden den Ausgangspunkt der Beratung.
Persönliche und verständliche Beratung
Unternehmerische Entscheidungen haben häufig rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen. Deshalb nimmt sich Rechtsanwältin Doris Pinkus Zeit für Ihr Anliegen, erklärt Ihnen die rechtlichen Zusammenhänge verständlich und zeigt Ihnen die Chancen und Risiken unterschiedlicher Vorgehensweisen auf. So erhalten Sie eine fundierte Grundlage für Ihre nächsten Schritte.
Konsequente Interessenvertretung
Gemeinsam mit Ihnen entwickelt Rechtsanwältin Doris Pinkus eine Strategie, die zu Ihren Zielen und den Anforderungen Ihres Unternehmens passt. Dabei steht eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung im Mittelpunkt. Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich oder nicht zielführend ist, vertritt sie Ihre Interessen auch im gerichtlichen Verfahren.
Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch. Wir freuen uns auf Sie!
Häufige Fragen im Handels- und Gesellschaftsrecht
Wann sollte ich eine Rechtsanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht einschalten?
Eine frühzeitige Beratung ist insbesondere vor einer Unternehmensgründung, dem Abschluss wichtiger Verträge oder einer Veränderung im Gesellschafterkreis sinnvoll. Auch bei offenen Forderungen, Streit über geschäftliche Leistungen oder Konflikten zwischen Gesellschaftern empfiehlt sich eine zeitnahe Prüfung. So können Risiken erkannt und bestehende Handlungsmöglichkeiten rechtzeitig genutzt werden.
Welche Rechtsform ist für mein Unternehmen geeignet?
Die passende Rechtsform hängt unter anderem davon ab, ob Sie allein oder mit mehreren Personen gründen, welches Kapital zur Verfügung steht und wie Haftung und Geschäftsführung geregelt werden sollen. Auch der Verwaltungsaufwand und Ihre weiteren unternehmerischen Pläne spielen eine Rolle. Steuerliche Fragen sollten zusätzlich mit einer Steuerberatung abgestimmt werden.
Warum ist ein individuell gestalteter Gesellschaftsvertrag wichtig?
Der Gesellschaftsvertrag legt wesentliche Regeln für die Zusammenarbeit fest. Dazu gehören beispielsweise die Geschäftsführung, die Beschlussfassung und die Verteilung von Gewinnen. Auch das Ausscheiden eines Gesellschafters und der Umgang mit Konflikten sollten berücksichtigt werden. Standardvorlagen passen nicht immer zu den Bedürfnissen und Zielen der Beteiligten.
Was kann ich tun, wenn ein Geschäftspartner eine Rechnung nicht bezahlt?
Zunächst sollte geprüft werden, ob die Forderung besteht, fällig ist und welche Einwendungen der Geschäftspartner erhebt. Anschließend kann die Zahlung außergerichtlich eingefordert werden. Bleibt dies erfolglos, kommen je nach Situation ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage in Betracht. Wichtig ist, Verjährungsfristen und die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten im Blick zu behalten.
Welche Möglichkeiten habe ich bei einem Streit zwischen Gesellschaftern?
Das hängt vom Gesellschaftsvertrag, der Rechtsform und dem konkreten Streitpunkt ab. Häufig ist zunächst eine Verhandlung über die weitere Zusammenarbeit sinnvoll. Ist eine Einigung nicht erreichbar, können beispielsweise Ansprüche geltend gemacht, Beschlüsse rechtlich überprüft oder Möglichkeiten eines Ausscheidens geprüft werden. Ziel sollte eine Lösung sein, die Ihre Rechte und die wirtschaftliche Situation berücksichtigt.
Kann ich meine Gesellschaftsanteile einfach verkaufen?
Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Beteiligung verkauft werden kann, hängt von der Rechtsform und den gesellschaftsvertraglichen Regelungen ab. Es können etwa Zustimmungserfordernisse oder Vorkaufsrechte bestehen. Bei GmbH-Geschäftsanteilen gelten zudem notarielle Formvorgaben. Vor einer verbindlichen Vereinbarung sollten daher der Gesellschaftsvertrag und die geplante Übertragung geprüft werden.
Hafte ich als Geschäftsführer einer GmbH persönlich?
Die Haftungsbeschränkung einer GmbH schützt Geschäftsführer nicht vor jeder persönlichen Haftung. Verletzen sie ihre Pflichten und entsteht der Gesellschaft dadurch ein Schaden, können Schadensersatzansprüche gegen sie bestehen. Ob eine persönliche Haftung vorliegt, hängt von der konkreten Pflicht, dem Verhalten und den Umständen des Einzelfalls ab.
Welche Unterlagen sollte ich zum Erstgespräch mitbringen?
Hilfreich sind alle Unterlagen, die mit Ihrem Anliegen zusammenhängen. Dazu zählen insbesondere Gesellschaftsverträge, aktuelle Registerauszüge, Gesellschafterbeschlüsse, geschäftliche Verträge, Rechnungen und der bisherige Schriftverkehr. Bei einem Konflikt erleichtert auch eine kurze Übersicht über den Ablauf und die beteiligten Personen die erste Prüfung.







