Unser Team will gemeinsam mit Ihnen das übertragene Mandat zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten. In diesem Zusammenhang dürfen wir auf folgendes hinweisen:
Zusammenarbeit:
Zur effektiven und schnellen Bearbeitung Ihres Falles sind wir dringend auf Ihre Mithilfe angewiesen. Ihre Interessen können wir nur dann wirksam vertreten, wenn Sie uns rechtzeitig und vollständig über alle wesentlichen Umstände des Falles unterrichten. Hierzu gehört auch, dass uns alle wichtigen Schriftstücke original oder in lesbarer Kopie überlassen werden. Selbstverständlich erhalten Sie Ihre Originalunterlagen nach Abschluss des Mandates zurück.
Bereits im Rahmen der ersten Kontaktaufnahme sollten Sie auch folgendes mitteilen und erforderlichenfalls Unterlagen zum vereinbarten Besprechungstermin mitbringen:

  • Sind Sie rechtschutzversichert, dann benötigen wir Ihre Versicherungsnummer, Namen und Anschrift der Versicherung
  • Ihre Kontoverbindung zur Überweisung für Sie bestimmter Gelder
  • Ihre Emailadresse oder Faxnummer, zur schnelleren Übersendung einfacher Schreiben an Sie
  • Sollte es notwendig sein, so verfügen wir über ein breites Netzwerk von Spezialisten, wie Steuerberatern, Sachverständigen, Unternehmens- und Geschäftsanierungsberatern, etc., um die im Rahmen Ihres Mandats notwendige Fragen abklären zu können.


Das Honorar:
Das Honorar des Rechtsanwalts richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundsätzlich berechnen wir die dort geregelten Gebühren. Diese sind in ihrer Höhe abhängig vom sogenannten Streit- bzw. Gegenstandswert. Dabei ist maßgeblich, was Ihr finanzielles Interesse an der Gelegenheit ist. Für die Bemessung des Gegenstandwerts hingegen nicht maßgeblich ist der Umfang oder die Schwierigkeit der Sache oder der Erfolg.
Auch bei den Kosten sind wir stets um Transparenz bemüht und werden jedes kostenauslösende Vorgehen mit Ihnen im Hinblick auf entstehende Kosten vorab besprechen.

Im Einzelfall kann es für Sie, wie auch für uns geboten sein, von den gesetzlichen Gebühren abzuweichen. In solchen Fällen schlagen wir Ihnen im Einzelfall den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung vor. Falls Sie nicht in der Lage sind die Kosten unserer Tätigkeit tragen zu können, kann im Einzelfall Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragt werden. Sprechen Sie uns diesbezüglich bereits zu einem frühen Zeitpunkt an.

Kontakt:
Rechtsanwältin Petra Boden
Hubert-von- Herkomer-Str. 113 (Eingang neben Drogeriemarkt Müller)
86899 Landsberg am Lech
Tel: 0049(0)8191/65757-40
Fax: 0049(0)8191/65757-41
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bürozeiten:
Unser Büro ist von
Montag – Freitag: 8:30 Uhr – 12:30 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr,
        Freitags bis 16:00 Uhr besetzt.

 

Außerhalb der Bürozeiten stehen wir Ihnen nach Vereinbarung für einen Termin zur Verfügung, Sie können uns Ihre Nachricht auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen oder uns eine Email schreiben.
Wir freuen uns auf Sie!

Bei Verkehrsunfällen aber auch bei anderen Schadensereignissen übernehme ich die komplette Schadensabwicklung gegenüber dem Gegner bzw. der gegnerischen Versicherung. In diesen Angelegenheiten ist es oft sinnvoll, nicht nur darauf zu vertrauen, dass ggf. eine Versicherung den Schaden schon regeln wird. Es können auch dort z.B. Fehler bei der Bearbeitung oder bei der Auswahl eines Sachverständigen auftreten, die sich dann zu Ungunsten des Geschädigten auswirken. Oft werden die Fehler auch gar nicht bemerkt. Um dies von Anfang an zu vermeiden, sollte so früh wie möglich ein Anwalt mit der Angelegenheit betraut werden.

Sie ärgern sich darüber, dass Ihre Kunden nicht bezahlen?
Sie sind es leid, ständig Ihre Kosten anmahnen zu müssen?
Entlasten Sie sich, indem Sie die Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche vertrauensvoll in unsere Hände legen.
Gerade als klein- und mittelständischer Unternehmer oder Handwerker hat man in der Regel keine Zeit sich dem Mahnwesen zu widmen.
Durch den Zahlungsverzug entstehen häufig Verluste. Dies muss nicht sein. Mit neuester Technik gewährleisten wir eine schnelle und zuverlässige Bearbeitung der uns übertragenen Mandate.
Natürlich ist es immer auch möglich, dass eine Forderung nicht durchgesetzt werden kann, weil Ihr Schuldner beispielsweise insolvent ist.
Um ihr Kostenrisiko dabei so gering wie möglich zu halten, bieten wir Ihnen für diese Fälle eine Ausfallpauschale je erteiltem Auftrag an. Sprechen Sie uns an!

wir kümmern uns umfassend um die Durchsetzung Ihrer Forderungen durch

  • Beratung mit Kosten-/Nutzenanalyse und vorgerichtliche Vertretung
  • Erstellung von Mahnbescheiden
  • Erstellung von Vollstreckungsbescheiden
  • Gerichtliche Vertretung zur Durchsetzung Ihrer Forderungen